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Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 24.03.2024 die Friedhofs-, Grabmal- und Bepflanzungs- und Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang. – Luth. Kirchenstiftung Unterringingen geändert wird.

Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 13.03.2024 Az 68/20, 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt.

Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt auf.

 

Friedhof:

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen an bestehenden Grabmalen, und dazu zählt insbesondere das Anbringen von Grabplatten, im Pfarramt angemeldet und genehmigt werden müssen.

Des Weiteren sind mit der neuen Friedhofsordnung generell Grabplatten, die mehr als 50 % des Grabes bedecken nicht mehr erlaubt.

Um Beachtung wird gebeten.

 

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Friedhofsordnung Unterringingen
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Grabmal- und Bepflanzungsordnung Unterringingen
Grabmal_und_Bepflanzungsordnung.pdf
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Gebührenordnung 2022
Gebuehrenordnung_Kirchengemeinden2022.pd
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Gemeindehaus


Kirche, vermietetes Pfarrhaus und Gemeindehaus heute

 

linkes Bild:

Kirche, Pfarrhaus und Pfarrstadel ca. 1940

 



Pfarrhaus in Aufhausen